Italienisch

Informationen zum Wahlpflichtfach Italienisch

für alle Ausbildungsrichtungen; einbringungsfähig


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Wenn Sie wissen wollen, was Sie sich unter dem Wahlpflichtfach Italienisch vorzustellen haben, dann lassen wir doch einfach die Schüler sprechen:

„Ciao, mi chiamo Thabea e sono nella tredicesima classe della FOS BOS Weilheim.

Ich habe mich entschieden, das Fach Italienisch zu besuchen, da ich mich für Sprachen sehr begeistere. Das ist eine super Möglichkeit, einen Einblick in die Sprache und die italienische Kultur zu erhalten. Insbesondere gefällt mir der abwechslungsreiche Unterricht: Mithilfe von anschaulichem Unterrichtsmaterial und verschiedenen Aufgaben, wie z.B. der Analyse eines italienischen Liedes oder dem Lernen von verschiedenen Gesten, lässt sich leicht in die Sprache finden.“ (Thaby, FOS 13)

„Das Wahlpflichtfach Italienisch mit Frau Morando habe ich deswegen gewählt, weil ich mich nicht nur für die Sprache interessiere, sondern auch für das italienische Lebensgefühl, das Frau Morando sowieso authentisch rüberbringt. Bei ihr ist la dolce vita nicht nur ein Gefühl, sondern Programm. Ich bin froh darüber, dass Italienisch angeboten wird, weil es neben Sprache und Kultur noch viel mehr zu bieten hat.“ (Sepp, FOS 12)

Die italienische Sprache bietet Jugendlichen aus Deutschland sowohl im Alltag als auch für die Zukunft unschlagbare Vorteile. Italien ist eines der beliebtesten Reiseziele, und Sprachkenntnisse ermöglichen dort authentische Kontakte, echte Freundschaften und Unabhängigkeit abseits des Massentourismus. Zudem prägt das Land Trends in den Bereichen Mode, Design, Sport, Tourismus und Gastronomie. Nicht zuletzt punkten die Sprachkenntnisse im Lebenslauf, da Italien ein zentraler Wirtschaftspartner in Europa ist.

Jeder, der möchte! Grundsätzlich ist Italienisch als Wahlpflichtfach ab der 12. Klasse für die Jahrgangsstufen 12 und 13 wählbar. Viele Schüler nehmen Italienisch, um in eine weitere Sprache hineinzuschnuppern und aus reinem Interesse. Andere möchten die Italienischkurse nutzen, um damit die zweite Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife abzugelten.

Ja. Falls Sie, z.B. aufgrund Ihrer Studiums- oder Berufsplanung, die Allgemeine Hochschulreife anstreben und Ihnen die zweite Fremdsprache noch fehlt, können bzw. sollten Sie das Wahlpflichtfach Italienisch in der 12. und 13. Klasse belegen. Wichtig: Sie können nicht in der 13. Klasse „einsteigen“, sondern müssen das Wahlpflichtfach bereits in der 12. Jahrgangsstufe belegt haben.

Wichtig für Ihren Schulabschluss ist dann die 13. Klasse: Sie erhalten ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife von uns, wenn Sie im Fach Italienisch

1) im Halbjahr 13/2 mindestens 4 Notenpunkte erreichen, UND

2) der Schnitt aus den Halbjahren 13/1 und 13/2 ebenfalls mindestens 4 Notenpunkte erreicht.

Eine separate Abschlussprüfung im Italienischen gibt es nicht.

Um das Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zu erreichen, ist Italienisch (neben Spanisch) das einzige Wahlpflichtfach, dass vier Wochenstunden unterrichtet wird und in dem auch Schulaufgaben geschrieben werden. Da Sie in zwei Jahren einen Stoff lernen werden, der an Realschule und Gymnasium vier Jahre in Anspruch nimmt, ist die Progression des Lehrplans recht steil. Hier in Weilheim benutzen wir folgende Lehrbücher:

1) 12. Klasse: Ci siamo 1

2) 13. Klasse: Ci siamo 2

Grundsätzlich beginnen wir bei null, d.h. Sie müssen keinerlei Vorkenntnisse in der italienischen Sprache mitbringen. Thematisch sind die Bücher an der Realität erwachsener Menschen ausgerichtet; Sie lernen z.B.

– sich selbst vorzustellen, einfache Informationen über sich selbst zu geben,

– wie Sie in Italien eine Wohnung suchen, sich für ein Vorstellungsgespräch vorbereiten,

– einfaches Werkzeug zum Einkaufen und zum Bestellen im Restaurant,

– einiges zur italienischen Landeskunde (z.B. Regionen und Städte …) u.v.m.

Alle diese Themen werden an für die Schüler aufbereiteten Texten erarbeitet, im Fokus liegen natürlich die Hauptkompetenz Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.

Ja. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, die zweite Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife nachzuweisen.

1) Wahlpflichtunterricht an der FOS/BOS (siehe 3)

2) Ergänzungsprüfung:

Die Ergänzungsprüfung kann in Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch abgelegt werden und bietet sich für diejenigen an, die eine der genannten Sprachen bereits gut beherrschen (als Muttersprache oder nach einem längeren Aufenthalt im Ausland), den Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 13 nicht bestanden haben, oder keine anderen Nachweismöglichkeiten für die zweite Fremdsprache vorlegen können. Die Prüfung kann frühestens im Jahr des Besuchs der 13. Klasse abgelegt werden, eine zeitliche Begrenzung für das Ablegen der Prüfung nach dem Abitur gibt es aber nicht. Die Ergänzungsprüfung wird zentral auf dem Niveau B1 gestellt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil mit der Gewichtung 2:1. Die Prüfungen finden rund um die regulären Abiturprüfungen statt (schriftliche Prüfung im Mai, mündliche im Juni/Juli).

Die benötigten Kenntnisse müssen selbstständig erworben werden; für Nicht-Muttersprachler ist ein Sprachaufenthalt sinnvoll. Die Anmeldung für die Ergänzungsprüfung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres.

3) Kenntnisse aus vorherigen Schulbesuchen:

Wenn Sie eine zweite Fremdsprache in der Realschule in mindestens vier Jahren versetzungserheblichen Unterrichts mit mindestens Note 4 abgelegt haben.

Selbst wenn eine der Alternativen für Sie in Frage kommt, können Sie natürlich trotzdem am Italienisch-Unterricht teilnehmen, wenn Sie Grundkenntnisse lernen möchten! Siamo felici di vedervi e vi diamo volentieri il benvenuto nel corso di lingua! 😊

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