Schulpsychologie

StRin Theresa Güthoff

Als Schulpsychologin berate und unterstütze ich Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte
gerne in allen psychologischen Fragestellungen, z.B.
  • zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei LRS bzw. Legasthenie
  • im Umgang mit Prüfungs-/Leistungsangst
  • bei Schwierigkeiten mit Konzentration oder Selbstorganisation
  • bei akuten psychischen Erkrankungen (wie z. B. Depressionen, Essstörungen, Sucht) oder Krisensituationen
  • bei der Entwicklung von Perspektiven in schwierigen schulischen und privaten Situationen
Gespräche mit der Schulpsychologin sind immer:
  • freiwillig,
  • kostenfrei,
  • vertraulich (d.h. sie unterliegen der Schweigepflicht)
Wichtig: Schulpsychologische Beratung ist keine Therapie und kann diese nicht ersetzen.
Sie erreichen mich
  • per E-Mail: theresa.guethoff@schule.bayern.de
  • per ByCS-Messenger (für Schüler:innen)

Natürlich können Schüler*innen mich auch jederzeit persönlich in der Schule ansprechen.

Vorgehen bei Nachteilsausgleich

z.B. wegen Lese-Rechtschreibstörung

Stellen Sie nach der Informationsveranstaltung am Anfang des Schuljahres einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Der Antrag ist im Sekretariat oder direkt bei der Schulpsychologin erhältlich. 

In jedem Fall wird eine schulpsychologische Beratung erfolgen. Die Unterlagen (Antrag, ärztliches Gutachten, Bescheid der letzten Schule und evtl. letzte schulpsychologische Stellungnahme) sind bei der Schulpsychologin vorzulegen. 

Die Unterlagen werden von der Schulpsychologin geprüft und in einem Beratungsgespräch mit Ihnen werden die Vor- und Nachteile eines etwaigen Notenschutzes und Nachteilsausgleichs besprochen. Eine erneute Testung auf Lese- und Rechtschreibstörung kann auch eine Konsequenz sein. 

Im Anschluss bekommt die Schulleitung die schulpsychologische Stellungnahme der Schulpsychologin. Die Schulleitung erstellt daraufhin einen Bescheid, welchen die Klassenleitung an Sie weiterleitet. In diesem Bescheid können Sie ersehen, wie der tatsächliche Nachteilsausgleich und Notenschutz für Sie an der Schule geregelt ist. 

Diese Regelungen gelten bis zu Ihrem Ausscheiden aus dieser Schule. 

 Sie können schriftlich beantragen, dass ein bewilligter Nachteilsausgleich oder Notenschutz nicht mehr gewährt werden soll. Ein Verzicht auf Notenschutz/Nachteilsausgleich ist spätestens innerhalb der ersten Woche des Schuljahres zu erklären.